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Richtiger Umgang mit Feuerwehrsartikel

feuerwerkFeuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind demnach bei bestimmungsgemäßer Verwendung handhabungssicher. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse "PII" dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Verboten sind selbstgebaute Böller. Experimente mit explosiven Stoffen sind sehr häufig eine Unfallquelle.

Nur am Silvesterabend (ab 18 Uhr) bis zum Neujahrstag (7 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen. Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. Sie sollten niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern. 
Raketen sollten niemals aus der Hand, sondern stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten. 
 
Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf einen größtmöglichen Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in ihre Wohnung verirren. Verirren können sich auch Knaller oder Raketen in offenen Taschen oder Kapuzen.
 
 
Wenn doch etwas passiert - richtig versichert?

Trotz größter Vorsicht kann immer etwas passieren. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig, ob sie ausreichend versichert sind. Kommt es zu einem Brand oder zu einem Unfall mit Feuerwerkskörpern, bieten Hausrat-, Wohngebäude-, Kfz-, Private Haftpflicht oder die Private Unfallversicherung Versicherungsschutz:
 
 
Hausratversicherung:
Ersetzt werden Schäden, die z.B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen - sogar ruinierte Weihnachtsgeschenke sind mitversichert.
 
Wohngebäudeversicherung:
Ersetzt werden Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. 
 
Private Haftpflichtversicherung:
Tritt ein, wenn ein Partygast in einer Wohnung durch einen Feuerwerkskörper einen Schaden anrichtet oder Kinder ungeschickt mit Knallfröschen hantieren, und es dadurch zum Schadensfall kommt.
 
Kaskoversicherung:
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt für den Schaden die Teilkaskoversicherung ein. Die Vollkaskoversicherung leistet Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann. 
 
Private Unfallversicherung:
Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt, erhält die anfallenden Heilbehandlungskosten von der Krankenversicherung ersetzt. Für Silvesterunfälle, die zur Invalidität führen, zahlt zusätzlich die private Unfallversicherung.