Anmeldung
| Feuerlöscher und wie man mit ihnen Umgeht |
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Sie sind ihrem Verwendungszweck entsprechend mit unterschiedlichen Löschmitteln gefüllt. Feuerlöscher müssen mindestens in Abständen von 2 Jahren von Sachkundigen geprüft werden (Bestätigung des Prüfmonats und -jahres durch Plakette). Bei Lagerung von mehr als 620 Liter Heizöl je Gebäude außerhalb von Wohnungen müssen für die Brandklassen A, B und C geeignete Feuerlöscher mit mindestens 6 kg Löschmittelinhalt in der Nähe der Lagerbehälter griffbereit vorhanden sein. Für sonstige betriebliche Nutzung sind u. a. folgende Bestimmungen zu beachten: Garagenverordnung/Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen/Verordnung über brennbare Flüssigkeiten – Vbf – Stand: 26.8.1992 / Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern/Merkblatt für die Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen und in deren Nähe (VDE 0132). Detailliertere Auskünfte erteilen die Bauprüfabteilungen, die Feuerwehr und die Versicherungen, z. B. die Württembergische Gebäudebrandversicherung. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die wirkungsvolle Anwendung von Feuerlöschern – im Schadenfall entscheiden Sekunden!
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z.B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin
Einsatztaktik beim Gebrauch von Feuerlöschern:
Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig und nicht nacheinander einsetzen.
Und lassen Sie nach einem gelöschten Brand trotzdem die Feuerwehr alarmieren, man kann nie sicher genug sein. Den Einsatz bzw. den Schaden bezahlt ihre Brandversicherung. |
Tragbare Feuerlöscher sind – richtig eingesetzt – wertvolle Löschhilfen zur Bekämpfung eines Brandes in der "Entstehungsphase". Ihr Einsatz kann vor Schäden an Leib und Leben bewahren sowie zum Schutz von Sachwerten beitragen. 



Nach der Benutzung des Feuerlöschers, diesen auf keinen Fall wieder an seinen angestammten Platz verbringen, sondern sofort wieder füllen lassen.